Als betroffene Person einer Datenverarbeitung haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung unter anderem folgende Rechte (im Folgenden auch kurz „Betroffenenrechte“ genannt):
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person verarbeiten oder nicht. Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie Anspruch eine Kopie zu verlangen.
Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung Ihrer Daten zu verlangen, wenn diese nicht richtig und/ oder
unvollständig sein sollten. Zu diesem Recht gehört auch das Recht auf Vervollständigung durch ergänzende
Erklärungen oder Mitteilungen.
Sie haben das Recht, von uns die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in folgenden Fällen einschränken zu
Lassen.
Sie haben das Recht die Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in einem gängigen elektronischen Format (z. B. als PDF- oder Excel-Dokument), von uns zu verlangen.
Wenn Ihre Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen verarbeitet werden, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen. Sie müssen uns hierzu die Gründe, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, für Ihren Widerspruch darlegen.
Entscheidungen von uns, die für Sie eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder Sie erheblich beeinträchtigen, dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden. Hierzu gehört auch das Profiling.
Zur Ausübung der Betroffenenrechte, wenden Sie sich bitte an die unter Punkt 3.2 genannte Stelle. Anfragen, die elektronisch eingereicht werden, werden in der Regel elektronisch beantwortet. Die nach der DSGVO zur
Verfügung zu stellenden Informationen, Mitteilungen und Maßnahmen, einschließlich der Ausübung der
Betroffenenrechte, werden grundsätzlich unentgeltlich erbracht. Lediglich im Fall von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen sind wir berechtigt, für die Bearbeitung ein angemessenes Entgelt zu erheben oder von einem Tätigwerden abzusehen (laut Art. 12 Abs. 5 DSGVO).
Bestehen begründete Zweifel an Ihrer Identität, dürfen wir zum Zwecke der Identifizierung zusätzliche
Informationen von Ihnen verlangen. Ist uns eine Identifizierung nicht möglich, sind wir berechtigt, die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu verweigern. Über eine fehlende Möglichkeit zur Identifikation werden wir Sie – soweit möglich – gesondert benachrichtigen (siehe Art. 12 Abs. 6 und Art. 11 DSGVO).
Auskunfts- und Informationsbegehren werden in der Regel unverzüglich, innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage bearbeitet. Die Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, soweit dies unter Berücksichtigung der Komplexität und/ oder der Anzahl der Anfragen erforderlich ist; im Fall einer Fristverlängerung werden wir Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Anfrage über die Gründe für die Verzögerung informieren. Sollten wir auf einen Antrag hin nicht tätig werden, werden wir Sie unverzüglich, innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, über die Gründe hierfür unterrichten und Sie über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen, informieren (siehe Art. 12 Abs. 3 und Abs. 4 DSGVO).
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Betroffenenrechte nur im Rahmen von der Union oder den Mitgliedsstaaten
vorgesehener Einschränkungen und Beschränkungen ausüben können. (Art. 23 DSGVO)